Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair erlitt vor dem Obersten Gerichtshof Italiens eine weitere Schlappe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets durch die LM Group. Dieser Anbieter betreibt unter anderem die Vermittlungsplattformen lastminute.com, weg.de und bravofly.com. Bereits im Mai 2019 entschied ein Gericht im schweizerischen Lugano, dass der Verkauf von Flugscheinen von Ryanair zulässig ist.
Die irische Billigfluggesellschaft bietet keine Buchungsmöglichkeit über GDS-Systeme, die von Reisebüros und Vermittlern genutzt werden könnten, an. Daher müssen so genannte Buchungsplattformen auf Screen-Scraping zurückgreifen, was Ryanair ein Dorn im Auge ist. Der Carrier argumentiert, dass durch Aufschläge, die seitens der Vermittler erhoben werden, bei Kunden der Eindruck entsteht, dass diese von Ryanair stammen würden.
Bereits im Mai 2019 unterlag die Billigfluggesellschaft in einem in Lugano geführten Gerichtsverfahren und nun entschied in Italien der Oberste Gerichtshof, dass die von der LM Group angewandte Verkaufspraxis zulässig ist. Die Richter bestätigten damit die Vorinstanz, die bereits im Jahr 2015 zu Gunsten der LM Group entschied.