Treten Passagiere ihre gebuchten Flüge – aus welchen Gründen auch immer – nicht an, so wird im Regelfall der Ticketpreis nicht erstattet. Die Steuern und Gebühren können allerdings bis zu drei Jahre rückwirkend zurückverlangt werden, denn diese müssen nur dann abgeführt werden, wenn der Fluggast tatsächlich fliegt. Ryanair, Easyjet und Wizzair machen dies aber nicht gerade einfach, denn auf den Buchungsbestätigungen werden die Taxen gar nicht ausgewiesen.
Das Amtsgericht Bühl verdonnerte nun Ryanair zur detaillierten Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren. Right Now klagte aufgrund einer aufgekauften Forderung bereits in vielen Fällen gegen den irischen Billigflieger. Bislang vermied Ryanair stets ein Urteil und bezahlte jeweils im letzten Moment. Erstmals liegt nun eine Entscheidung vor, die der Dienstleister dahingehend interpretiert, dass die Taxen erstattet werden müssen. Dies berichtet die FAZ.